Welche Versicherung zahlt bei Wasserschäden
Tritt ein Schadensfall ein, ist oft unklar, welche Versicherung den Wasserschaden bezahlt. Zahlt sie bei einem Elementarereignis überhaupt? Welche Versicherung kommt bei welchem Ereignis für den Schaden auf? Viele Prämienzahler sind über die Rechte und Pflichten ihrer Versicherungen vollkommen ahnungslos.
Wasserschaden in Haus oder Wohnung - was ist zu tun?
Niemand wünscht sich diese Situation und trotzdem kann sie jeden von uns aus heiterem Himmel treffen. Es hat ein heftiges Gewitter gegeben, die Wassermassen können nicht mehr so schnell ablaufen und suchen sich den Weg durch das Kellerfenster ins Haus. Schrecklich genug, aber gleichzeitig steigt auch noch der Grundwasserspiegel in schnellem Tempo an und dringt ebenfalls, jetzt von unten, ins Haus ein. Nur wer so etwas schon einmal erlebt hat, kennt diese schrecklichen Erfahrungen. Die Folgeschäden am Mobiliar und am Gebäude sind oft schlimm und auf den ersten Blick im vollen Ausmaß nicht erkennbar. Die Menschen sind oft ratlos in solch einer Situation und haben Angst ihr gesamtes Hab und Gut zu verlieren. Mit der richtigen Versicherung kann man zumindest den materiellen Schaden wieder ersetzt bekommen.
Welche Versicherung muss bei einem Wasserschaden aufkommen?
Bei einem Wasserschaden stellt sich schnell die Frage, welche Versicherung für solch einen Schaden aufkommt, vor allem wenn unterschiedliche Ereignisse dafür verantwortlich sein können. Außerdem muss sich jeder Versicherungsnehmer darüber im Klaren sein, dass Wasserschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden oder Schadensfälle, die unter Vorsatz entstanden sind, von keiner Versicherung abgedeckt werden. Welche Versicherung ist nun aber für welche Schäden zuständig?
Es gibt drei Versicherungen, die für Wasserschäden aufkommen:
1. Gebäudeversicherung
Sie übernimmt Wasserschäden, die sich am Gebäude selbst befinden. Durchfeuchtete Wände, nasse Decken oder Schimmel, der durch einen Leitungswasserschaden entstanden ist, werden von der Gebäudeversicherung übernommen.
2. Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Wasserschäden ab, die an Möbel, Hausrat und auch an mitvermieteten Gegenständen entstanden sind. In diesem Fall muss der Wasserschaden durch einen Defekt im Wasserleitungssystem hervorgerufen werden.
3. Haftpflichtversicherung
Sie greift bei Leitungswasserschäden, wenn diese bei anliegenden Personen Schäden verursacht haben.
Wer aber ist für Elementarschäden verantwortlich? Sie entstehen durch natürliche Ursachen. Zum Beispiel durch Erdbeben, Sturm, Schnee oder Überschwemmung. In diesem Fall muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen worden sein, die auch Elementarschäden abdeckt.
Wer als Mieter einen Schadensfall entdeckt, muss sofort den Vermieter benachrichtigen und alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Vermieter ist verpflichtet, den Schaden zu beheben.